Infos und Formulare zur Testpflicht ab dem 19. April

Ab dem 19. April 2021 gilt unabhängig von der Inzidenz eine Testpflicht für Lehrkräfte, Schulpersonal sowie Schüler und Schülerinnen. Bei uns werden alle Schulstufen (Grund- und Sekundarstufe) an der Schule getestet.

Der Testdurchgang mit den Kindern der Notbetreuung (freiwillige Testung!) zeigt, dass die Kinder unter Anleitung unserer geschulten Lehrkräfte den Test mit großer Sorgfalt und völlig unkompliziert durchführen konnten.

Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Das bedeutet, ohne ein vorliegendes negatives Testergebnis darf ein Kind nicht am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung an der Schule teilnehmen. Im positiven Testfall muss das Kind unverzüglich abgeholt und ein PCR-Test gemacht werden (Veranlassung durch die Eltern). Die Schule meldet den Fall dem Gesundheitsamt.

Falls Sie Ihr Kind nicht testen lassen wollen, melden Sie das bitte dem Sekretariat. Ihr Kind erhält dann weiterhin Fernunterricht und darf am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung nicht teilnehmen.

Die Testungen sollen zweimal wöchentlich an der Schule durchgeführt werden. Dabei kommen Schnelltests verschiedener Hersteller zum Einsatz. Es handelt sich um sogenannte „Nasaltests“. Die Schülerin bzw. der Schüler führt an sich selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenraum (ca. 2 cm) durch. Die Probeentnahme ist dadurch sicher, schmerzfrei und bequem auch von jüngeren Kindern selbstständig durchzuführen. Die Vorgehensweise können Sie sich im angehängten Informationsvideo ansehen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Schreiben des Kultusministeriums (Anlage 1: Informationen zur Corona Selbsttestung).

Zudem haben wir Ihnen die Anlage 2 an diese Mail angehängt. Mit diesem Formular bestätigen Sie, dass Ihr Kind an den Tests teilnehmen darf. Drucken Sie bitte das Formular aus und geben es ausgefüllt und unterschrieben Ihrem Kind mit.  Das Formular muss am ersten Tag, an dem Ihr Kind wieder an die Schule kommt, der Lehrkraft der ersten Unterrichtsstunde (bzw. Notbetreuungsstunde), die ihr Kind an diesem Tag hat, übergeben werden. Sonst darf Ihr Kind weder den Unterricht noch die Notbetreuung besuchen.

Schülerinnen erklären den Roche-Selbsttest:
https://www.youtube.com/watch?v=gFmlA-EybCs

Allgemeine Hinweise zu Selbsttests für zu Hause:
https://www.zeit.de/video/2021-03/6236295454001/corona-schnelltests-so-funktionieren-die-selbsttests-fuer-zu-hause

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